Cookie-Hinweise
Die Rechner benötigen keine Werbe-Cookies, um einen Steuerwert zu berechnen. Nur der Status allgemeiner Checklisten kann lokal gespeichert werden. Nach Freigabe der Domain wird vor der ersten Anzeigenbereitstellung die in AdSense integrierte europäische Einwilligungsverwaltung aktiviert.
Lokaler Speicher der Checklisten
Bei interaktiven Checklisten kann der Browser speichern, welche allgemeinen Punkte Sie markiert haben. Dadurch bleibt der Arbeitsfortschritt bei einem erneuten Aufruf auf demselben Gerät erhalten. Der Schlüssel ist an die jeweilige Seite gebunden; gespeichert wird eine Liste der ausgewählten Punkte, kein Text eines Vertrags und kein Steuerbetrag.
Diese lokale Speicherung wird direkt durch eine von Ihnen verwendete Funktion ausgelöst. Sie können sie über die Reset-Schaltfläche der Checkliste löschen. Alternativ entfernen Sie die Website-Daten in den Einstellungen Ihres Browsers. Wenn der Browser lokalen Speicher blockiert oder beim Schliessen löscht, funktioniert die Checkliste weiterhin, merkt sich den Zustand aber nicht.
Technisch notwendige Zustände
Der Hosting- oder Sicherheitsdienst kann kurzlebige technische Kennungen einsetzen, wenn sie für Auslieferung, Lastverteilung, Missbrauchsschutz oder Integrität erforderlich sind. Ob solche Kennungen im finalen Betrieb vorkommen, hängt von der noch festzulegenden Hosting-Infrastruktur ab. Vor Veröffentlichung wird diese Liste anhand der live verwendeten Dienste geprüft und konkretisiert.
Notwendige Technik darf nicht stillschweigend für personalisierte Werbung umgewidmet werden. Sie soll nur so lange und in dem Umfang verwendet werden, wie der benannte Betriebszweck es erfordert. Allgemeine Serverprotokolle werden getrennt in der Datenschutzerklärung beschrieben.
Google AdSense
Für den öffentlichen Betrieb sind gekennzeichnete Google-AdSense-Flächen vorgesehen. Google und beteiligte Werbepartner können je nach Auswahl Cookies oder ähnliche Technologien für Anzeigenbereitstellung, Betrugsprävention, Messung und Personalisierung nutzen. Auch nicht personalisierte Anzeigen können technische Kennungen für bestimmte Funktionen verwenden; deshalb darf „nicht personalisiert“ nicht pauschal mit „ohne jede Datenbearbeitung“ gleichgesetzt werden.
Googles EU User Consent Policy erfasst Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz. Für personalisierte Anzeigen verlangt Google von AdSense-Publishern seit 31. Juli 2024 eine von Google zertifizierte Consent-Management-Plattform mit Integration des IAB Transparency and Consent Framework. Das Projekt verwendet dafür nach Domainfreigabe die bereits in AdSense integrierte europäische Datenschutzmeldung; es wird kein zusätzlicher externer CMP-Anbieter eingebaut.
Die tatsächliche Meldung listet Zwecke und Anbieter, bietet eine echte Auswahl und speichert den Consent-Status nach dem verwendeten Standard. Die Website darf Anzeigen nicht so aktivieren, dass eine noch nicht konfigurierte Vorschau eine funktionierende Einwilligungsverwaltung vortäuscht. In der Preview werden deshalb nur reservierte Werbeflächen angezeigt, ohne AdSense-Skript.
Auswahl, Ablehnung und Widerruf
Im öffentlichen Release erhalten betroffene Besucher beim ersten Aufruf die Möglichkeit, die angebotenen Zwecke zu prüfen und eine Auswahl zu treffen. Ablehnung darf den Zugang zum Rechner und zum redaktionellen Inhalt nicht blockieren. Welche nicht personalisierten oder begrenzten Anzeigen technisch nach Ablehnung ausgeliefert werden können, richtet sich nach der zertifizierten CMP, AdSense und den dortigen Einstellungen.
Eine Einwilligung gilt nicht als dauerhaft unveränderlich. Im Footer wird nach CMP-Aktivierung ein Link zu den Datenschutzeinstellungen zugänglich sein, über den die Auswahl für die Zukunft geändert oder widerrufen werden kann. Zusätzlich können Browser-Cookies und Website-Daten gelöscht oder blockiert werden; dadurch kann eine Meldung beim nächsten Besuch erneut erscheinen.
Browser-Einstellungen und ihre Folgen
Moderne Browser erlauben das Löschen einzelner Website-Daten, das Blockieren von Drittanbieter-Cookies und den Einsatz von Schutzlisten. Diese Einstellungen können Werbe- oder Speicherfunktionen einschränken. Die Kernberechnung soll trotzdem funktionieren, weil sie keine serverseitige Sitzung benötigt.
Wenn JavaScript vollständig deaktiviert ist, kann der interaktive Rechner nicht ausgeführt werden. Die redaktionellen Erklärungen und amtlichen Links bleiben als HTML verfügbar. Das ist kein Cookie-Zwang, sondern eine technische Voraussetzung der lokalen Berechnung. Die Website lädt keine Eingabewerte nachträglich von einem Server.
Externe Links und eingebettete Inhalte
Amtliche Quellen werden als normale Links eingebunden. Beim blossen Lesen der Seite entsteht dadurch noch keine Verbindung zur Zielseite. Erst beim Anklicken sendet der Browser eine eigene Anfrage; die Zielseite kann nach ihren Regeln Cookies oder andere Technologien verwenden. Prüfen Sie deren Hinweise, bevor Sie dort persönliche Daten eingeben.
Der redaktionelle Ausschnitt eines amtlichen Formulars liegt als lokale Bilddatei vor. Er wird nicht als interaktives Drittanbieter-Frame eingebettet und erlaubt der Ursprungsseite daher kein Cookie allein durch das Anzeigen des Bildes. Karten, Videos, Social-Media-Plugins oder externe Schriftbibliotheken sind zum Start nicht als Tracking-Widgets vorgesehen.
Aktuelle und künftige Kategorien
Zum Stand der Vorschau bestehen folgende Kategorien: lokal funktionale Speicherung für Checklisten, mögliche technisch notwendige Hosting- oder Sicherheitszustände und – erst im öffentlichen, consent-gesteuerten Betrieb – Google-Werbung. Eine eigenständige Webanalyse ist nicht vorgesehen. Es gibt keine Cloud-Speicherung der Rechnerwerte.
Wenn später Analyse, A/B-Tests, Videos, Karten, Newsletter oder andere Drittdienste hinzukommen, werden sie nicht automatisch unter die bestehende Werbekategorie geschoben. Vor Aktivierung müssen Zweck, Anbieter, Speicherdauer, Auslandbezug, Rechtsgrundlage und Wahlmöglichkeit geprüft und diese Seite aktualisiert werden.
Veröffentlichungsvoraussetzung
Die aktuelle Preview ist noindex und lädt kein AdSense-Skript; sie zeigt nur die geplanten Platzhalter. Für die AdSense-Prüfung kann die Domain zunächst mit den vorgesehenen Slots veröffentlicht werden. Sobald Google sie freigibt, wird vor der ersten Anzeigenbereitstellung die integrierte europäische Datenschutzmeldung für Schweiz, EWR und Vereinigtes Königreich aktiviert und auf Desktop sowie Mobilgerät getestet. Der Link zur erneuten Auswahl muss sichtbar sein.
Ausserdem werden CMP-Anbieter, Consent-Speicherdauer, Hosting und tatsächlich gesetzte Cookies mit einem frischen Browserprofil kontrolliert. Erst danach kann die Tabelle der eingesetzten Technologien konkrete Namen und Laufzeiten enthalten. Allgemeine Versprechen würden vor dieser technischen Prüfung weniger Transparenz bieten als die klare Kennzeichnung des offenen Release-Schritts.
Werbeplätze und Publishercode sind vorbereitet; die Preview lädt AdSense nicht. Nach Freigabe der Domain wird die integrierte AdSense-CMP aktiviert und getestet, bevor Anzeigen tatsächlich ausgeliefert werden.
Häufige Fragen
Muss ich Werbe-Cookies akzeptieren, um den Rechner zu nutzen?
Was speichert die Checkliste?
Wie kann ich eine Auswahl später ändern?
Warum verwendet die Website eine zertifizierte CMP?
Quellen und Prüfung
- Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter EDÖB. Leitfaden betreffend Datenbearbeitungen mittels Cookies und ähnlichen Technologien, Version 1.1, geprüft am 2026-08-24.
- Google. EU user consent policy, geprüft am 2026-08-24.
- Google AdSense Help. Consent management requirements for publishers in the EEA, UK and Switzerland, geprüft am 2026-08-24.
Mit den genannten Primärquellen abgeglichen. Falls Sie eine Änderung feststellen, geben Sie uns bitte Bescheid.